Aufnahmekriterien für neue Kinder

Die Kinder sollen zwischen 1,5 und 3 Jahre alt sein. Es wird desweiteren auf eine ausgewogene Geschlechterverteilung geachtet. Die Entscheidung über die Aufnahme liegt bei den Erzieherinnen und dem Verein.

Aufnahmeverfahren

Es besteht die Möglichkeit an einem Tag der offenen Tür (zwischen März und Mai) die Einrichtung kennen zu lernen und dabei Ihr Kind anzumelden. Darüber hinaus kann jederzeit eine Voranmeldung abgegeben werden. Bitte geben Sie diese direkt nach der Betreuungszeit bei den Erzieherinnen ab (12:00-12:15 Uhr). Anmeldeformulare sowie die Geschäftsordnung finden Sie unter Downloads

Kündigungsfristen

Eine Kündigung ist grundsätzlich nur zum Ende des Schneckenhaus-Jahres möglich. Aus wichtigem Grund (z.B. Umzug) können die Eltern das Vertragsverhältnis mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an die Erzieherinnen zu richten. Eine Kündigung zum Ende des Schneckenhaus-Jahres muss spätestens zum 31. Mai schriftlich eingegangen sein. Bei Zahlungsrückständen sehen wir uns gezwungen auf die hinterlegte Kaution zurückzugreifen. Werden die Zahlungsmodalitäten nicht erfüllt oder andere Vertragsbedingungen nicht eingehalten, besteht ein Grund zur fristlosen Kündigung.